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BVerwG, 05.02.2009 - 10 B 66.08 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer grundsätzlichen Klärungsbedürftigkeit i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der sog. Qualifikationsrichtlinie - Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Art. 15 Buchst. c der sog. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
32004L0083 Art. 15
- rechtsportal.de
32004L0083 Art. 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 12.06.2008 - 8 UE 3056/06
- BVerwG, 05.02.2009 - 10 B 66.08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 10 B 66.08
3 1. Hinsichtlich der aufgeworfenen Frage zur Sperrwirkung landesbehördlicher Anordnungen gegenüber der Gewährung von subsidiärem Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deshalb nicht in Betracht, weil sie inzwischen durch das Urteil des Senats vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - (NVwZ 2008, 1241) geklärt ist.Das bedeutet mit anderen Worten, dass § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 31).